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Gewaltenteilung

Die Regierenden reißen die Staatsgewalt mitunter unrechtmäßig an sich. Wenn sie die Staatsgewalt an sich reißen können, fehlt etwas. Es fehlt etwas, was genau das verhindert. Verhindern kann das die Teilung der Staatsgewalt.

Zu der Staatsgewalt gehören deren Teile wie folgt:
  1. Gesetzgebung
  2. Verwaltung (inkl. Regierungen)
  3. Rechtsprechung
  4. Medien
    (inkl. deren Förderung sowie eine faire Honorierung beim Erfüllen des allgemeinen Bildungsauftrages)

Die Teilung der Staatsgewalt wird auch als Trennung deren Teile bezeichnet. Nur wenn das Teilen bzw. das Trennen konsequent durchgeführt wird, kann es auch wirken. Es geht also um eine konsequente Gewaltentrennung.

Missachtet wird das durch die Regierungen, so lange wir das zulassen. So lange wir, das Volk, die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das zulassen oder zulassen wollen.



Konsequente Gewaltentrennung

Die Teile der Staatsgewalt werden als die Staatsgewalten bezeichnet. Um die konsequente Trennung der Staatsgewalten zu erreichen, ist hinkünftig eine Unbefangenheit zwischen sämtlichen dieser Gewalten festzulegen und einzufordern.

Die Spitzen der Staatsgewalten sind dazu wohl direkt durch das Volk zu wählen. Mehr dazu siehe im Anschluss unter Lösungen zur Direktwahl der Gewaltenspitzen.




Lösungen zur Direktwahl der Gewaltenspitzen

Heute werden nur die Gesetzgebung und auf Bundesebene ein mitunter relativ befangener Bundespräsident direkt gewählt. Das heißt ein Bundespräsident, der mitunter in Bezug auf die politischen Parteien der Gesetzgebung kaum unparteiisch ist. Zukünftig sollen alle 3 traditionellen Staatsgewalten vom Volk gewählt werden. Das sind die Gesetzgebung, die ausführende Gewalt (Regierungen) und die Rechtssprechung (Gerichtsbarkeit). Staatsanwälte gehören der ausführenden Gewalt an. Die 4. Staatsgewalt (Medien) sollte möglichst unabhängig von den anderen Staatsgewalten sein.


Wahlmodus der Staatsgewalten

Es geht unter anderem darum die Unbefangenheit der Regierungsmitglieder (= Spitzen der Staatsverwaltung) in Bezug auf die Nationalratsabgeordneten sicher zu stellen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Regierungsmitglieder direkt oder auch indirekt durch das Volk gewählt werden.

In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Wahl für die Regierung (= ausführende Gewalt) völlig unabhängig von der Wahl anderer Staatsgewalten (insbesonders Gesetzgebung, Rechtsprechung) durchgeführt wird.

Wie soll nun die Wahl der Regierung stattfinden? Es gilt herauszufinden, wie viele Personen die Bevölkerung bereit ist per Direktwahl zu bestimmen. Das gilt es am besten per Volksabstimmung herauszufinden.

Abhängig von der steigenden Bereitschaft der Bürger sich mit der Eignung von verschiedenen Kandidaten auseinander zu setzen und eine größere Anzahl von Personen direkt zu wählen, gibt es zumindest folgende 4 Möglichkeiten:


Direkt gewählt wird/werden:
  1. Möglichkeit: nur eine Person
    (einen unbefangenen Präsident)

    D.h. nur der Präsident (z.B. der Bundespräsident für die ausführende Gewalt sowie ein dafür einzuberufender Gerichtsbarkeitspräsident auf Bundesebene für die rechtsprechende Gewalt). Diese sollen möglichst unbefangen von einander sein. Seine Aufgabe soll sein, die ebenso unbefangenen Mitglieder für ein Besetzungsgremium über ein gesetzlich festgelegtes, öffentliches Auswahlverfahren zusammenzustellen.


  2. Möglichkeit: ein Gremium
    (zumindest 3, besser 5 oder 7 Personen)

    D.h. die möglichst unbefangenen Mitglieder des Gremiums sollen hinkünftig ebenso möglichst unbefangene Personen (z.B. auf Bundesebene die Minister, den Bundeskanzler und den Vizekanzler) aufgrund deren Qualifikation einberufen.


  3. Möglichkeit: ein Präsident und ein Gremium

    Das Gremium dient zur Besetzung von z.B. den Regierungsmitgliedern. (siehe Punkt 2)


  4. Möglichkeit: z.B. auf Bundesebene alle Regierungsmitglieder

    All die zu besetzenden Personen sollen hinkünftig direkt gewählt werden. (z.B. für die Exekutive auf Bundesebene sind das die Minister, der Bundeskanzler und der Vizekanzler). Dazu soll es hinkünftig vor der Wahl ein geeignetes Bewerbungsverfahren geben, wobei auch die erforderliche Qualifikation der Bewerber gesetzlich festgelegt sein soll.


Betreffend der Medien
(die 4. Gewalt im Staat)

Entsprechend dem Präsidenten bei den anderen Staatsgewalten soll es hinkünftig für die Medien einen Medienverantwortlichen (Kurator) geben. Dieser soll in jedem Fall direkt von Volk gewählt werden. Aufgabe ist, dass es in der Medienlandschaft eine transparente Abbildung des politischen Geschehens gibt. Wesentliche Ziele sind eine faire Medienförderung und eine faire, leistungsabhängige Entlohnung für alle Medien beim Erfüllen des allgemeinen Bildungsauftrags.